Wichtige steuerrechtliche Grenzwerte Land- und Forstwirtschaft 2026
Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2026:
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)
| Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
> € 700.000,00 (zwei aufeinanderfolgende KJ.) |
| Einheitswertgrenze | entfallen |
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
| Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
> € 600.000,00 |
| Einheitswertgrenze | > € 165.000,00 |
Teilpauschalierung
| Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
<= € 600.000,00 |
| Einheitswertgrenze | > € 75.000,00 <= € 165.000,00 |
Vollpauschalierung
| Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
<= € 600.000,00 |
| Einheitswertgrenze | <= € 75.000,00 <= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft) |
| Fläche Weinbau | <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau) |
| Gartenbau | <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse |
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten
| Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) | <= € 55.000,00 |
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)
| Umsatzgrenze | <= € 600.000,00 |
Stand: 24. Februar 2026
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Frühling 2026
- Achtung: Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
- Aktualisierte Regelbedarfssätze für den Kindesunterhalt per 1.1.2026
- Sachkundenachweis für Rodentizide ab 1. Jänner 2026 erforderlich
- Vereinfachungen für land- und forstwirtschaftliche Registrierkassenbetreiber beschlossen
- Verkehrszeichen auf landwirtschaftlichen Privatgrundstücken – rechtlich zulässig?
- Erhöhter Freibetrag für Überstunden und Neuregelung Feiertagsarbeitsentgelt