Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Extremwetterperioden immer stärker zugenommen. Auch heuer treten bereits wieder massive Trockenperioden auf, welche die landwirtschaftlichen Erträge gefährden. Umfassende Bewässerungsmaßnahmen können hier wirksam helfen, Ernteausfälle zu vermeiden. Im „GAP-Strategieplan Österreich 2023 – 2027“ sind hierzu wichtige Förderungen für die überbetriebliche Bewässerung verankert.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.
Ausmaß der Förderung
Gefördert werden
- 50 % der förderbaren Investitionskosten für die Erneuerung und Errichtung der Wasserförderungs- und Verteilsysteme sowie
- 70 % der förderbaren Kosten für die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.
Zulässige Förderwerber
Ein Antrag auf Förderung kann von Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften sowie von Zusammenschlüssen von mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden.
Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.
Wichtige Informationen
Umfassende Informationen zur Förderung selbst sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern in den Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (eAMA) unter folgendem Link: www.ama.at/dfp.
Stand: 26. Mai 2026
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Sommer 2026
- Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel
- Kulturpflege im ländlichen Raum durch Land- und Forstwirte
- Wie bemisst sich die Steuer beim Verkauf eines Weingartens?
- Neuer „Biozuschlag“ für Umstellung auf biologische Landwirtschaft ab 2027 angekündigt
- Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen
- Zivildienst in der Landwirtschaft leisten