Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. Welche Werte gelten für steuerliche Belange für 2025?
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0-5 Jahre | € 350,00 |
6-9 Jahre | € 440,00 |
10-14 Jahre | € 540,00 |
15-19 Jahre | € 670,00 |
20 Jahre oder älter | € 770,00 |
Stand: 25. Februar 2025
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Frühling 2025
- Wann gilt die Almausschank als Nebengewerbe?
- Wann gelten Land- und Forstwirte als Schwerarbeiter?
- Achtung: Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
- Erhöhung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbe
- Wie erhöhen sich die Pensionsbezüge im Jahr 2025?
- So machen Sie aus Kunden Stammkunden