Wie wurde die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes durch Dienstnehmer steuerlich besser gestellt?
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen. Für die Privatnutzung eines Dienstrades fällt seit Beginn 2020 kein Sachbezug an bzw. kann für E-Bikes auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Voraussetzungen, die für die Behandlung der Diensträder als Betriebsvermögen zu erfüllen sind, sind zu beachten.
Sachbezug
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten zu benützen, ist ein Sachbezugswert von null anzusetzen. Für Krafträder mit einem CO2-Emissionswert größer null ist weiterhin ein Sachbezugswert zu ermitteln.
Vorsteuerabzug
Bisher war der Vorsteuerabzug auch im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete oder dem Betrieb von Krafträdern ausgeschlossen. Unter einem Kraftrad ist ein Fahrzeug zu verstehen, dessen Fortbewegung nicht ausschließlich durch mechanische Umsetzung der Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreneinsatz bewirkt wird. Dabei war nicht entscheidend, mittels welchen Energieträgers der Motor betrieben wird.
Auch Fahrräder mit elektrischem (Hilfs)Motor (Elektrofahrräder) sind als Krafträder anzusehen. Bei Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (z. B. Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) ist nun ein Vorsteuerabzug möglich, sofern alle allgemeinen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug vorliegen.
Stand: 25. Februar 2020
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe März 2020
- Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?
- Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?
- Für welche Fälle wird das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig sein?
- Haftet der Arbeitgeber für das Pendlerpauschale?
- Dienstleistungen an ausländische Kunden: Wie gelingt der Nachweis der Unternehmereigenschaft?
- Digitalisieren Sie Ihren Kundenkontakt!
- Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
- Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums
- Corona-Kurzarbeit
- Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet
- Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus
- Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure
- Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?
- Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?
- Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?