Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt (sog. verschmelzende Umwandlung). Der Alleingesellschafter machte die offenen Mindestkörperschaftsteuern bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend. Die ihm als Folge der Umwandlung zuzurechnenden, noch nicht verrechneten Mindestkörperschaftsteuern in Höhe von ca. € 20.000,00 wurde vom Finanzamt aber nur im Ausmaß der sich aus der Veranlagung errechneten Einkommensteuer in Höhe von (rund € 9.000,00) angerechnet. Auch das Bundesfinanzgericht wies eine entsprechende Beschwerde ab.
In der erhobenen Revision wandte sich der Revisionswerber gegen die Höhe der Anrechnung und führte aus, dass die Mindestkörperschaftsteuer zur Gänze zu berücksichtigen sei. Dadurch hätte sich eine Einkommensteuergutschrift ergeben. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision als unbegründet ab. Eine Anrechnung bisheriger Mindestkörperschaftsteuerzahlungen auf die tatsächlich zu entrichtende Einkommensteuer eines Veranlagungsjahres ist grundsätzlich möglich; Gutschriften über die Höhe der Einkommensteuer eines Veranlagungsjahres sind jedoch ausgeschlossen.
Stand: 29. Juni 2021
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Juli 2021
- Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.
- Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus
- Wie sind Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Impf- und Teststraßen abgabenrechtlich zu beurteilen?
- Was gibt es Neues in der Liebhaberei?
- Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?
- Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?
- Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?
- Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?